Deine Rechte & Pflichten als Azubi

Sobald du deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, ist der erste Schritt in die Berufswelt erledigt. Spätestens jetzt solltest du dir Gedanken über die grundlegenden Pflichten machen, an die du dich halten musst, aber auch über deine Rechte als Azubi.

Hier einmal deine grundlegenden Pflichten (durch versch. Gesetzte geregelt):

  •  Höre auf deinen Ausbilder
  • Halte die Betriebsordnung ein
  • Du musst dein Berichtsheft schreiben
  • Melde dich rechtzeitig (vor Arbeitsbeginn) krank
  • Bemühe dich immer dein bestes Verhalten zu zeigen und dein Lernziel zu erreichen
  • Führe alle Tätigkeiten gewissenhaft und zuverlässig aus (Sorgfaltspflicht)
  • Behalte Betriebsgeheimnisse für dich (Schweigepflicht)
  • Halte dich an deinen Ausbildungsvertrag

Das klingt jetzt erst mal nach vielen Dingen, an die du dich immer halten solltest. Es kann aber immer mal der Fall kommen, dass etwas nicht nach Plan läuft, weshalb es natürlich auch nicht schlimm ist, wenn du deine Pflichten einmal nicht eingehalten hast – es sollte allerdings eine Ausnahme bleiben.

Aber was hast du als Azubi eigentlich für Rechte? Dein Arbeitgeber ist verpflichtet:

  • Dir eine angemessene Vergütung zu zahlen
  • Sich an die gesetzlich geregelten Arbeitszeiten eines Azubis zu halten
  • Dir dein Recht auf die Pause zu gewähren
  • Dir min. 24 Werktage Urlaub gewähren
  • Dir schriftlich ein Ausbildungszeugnis auszuhändigen (enthalten ist Dauer, Art & Ziel der Ausbildung)

Des Weiteren darfst du eigentlich keine Überstunden als Azubi machen, natürlich lässt sich das manchmal aber nicht vermeiden. Dann hast du das Recht dir diese aufzuschreiben und durch Freizeit oder zusätzliches Geld ausgleichen zu lassen. Wenn du Minusstunden machst, weil nichts mehr zutun war, musst du die nicht nacharbeiten. Allerdings dürfen diese nicht zu viele werden, denn offiziell dürfen keine aufgeschrieben oder angerechnet werden.

Und natürlich hast du auch ein Kündigungsrecht. Das bedeutet, dass du deine Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen darfst.

Wenn deine Rechte verletzt wurden, suche das persönliche Gespräch, auch falls es die schwerfällt, mit deinem Ausbilder oder einem anderen Ansprechpartner. Denn im Bestfall findet ihr zusammen eine Lösung und du kannst deine Ausbildung problemlos weiterführen.

All das ist natürlich auch in verschiedenen Gesetzten geregelt, hier die wichtigsten im Überblick:

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV bzw. AEVO)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFZG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Fotonachweis: john schnobrich / unsplash
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